Hier die Kandidatenlisten, geordnet nach Pfarrbezirken, für die Pfarrgemeinderatswahl der Pfarrei St. Laurentius An der Römischen Weinstraße am 07./08.02.2026.
Pfarrbezirk St. Medardus Mehring Keine Kandidaten (daher findet eine Persönlichkeitswahl statt)
Pfarrbezirk St. Andreas Pölich Uwe Kollmann (da lediglich ein Kandidat zur Verfügung steht, auch hier Erweiterung
zur Persönlichkeitswahl)
Pfarrbezirk St. Martin Ensch Petra Regneri, Margret Thul
Pfarrbezirk Rosenkranzkönigin Klüsserath Martina Knodt, Erwin Welter
Pfarrbezirk St. Clemens Trittenheim Maria Gollan, Theo Nilles, Nicole Schmitt
Pfarrbezirk St. Stephanus Leiwen Dominique Braun-Koech, Claudia Jostock
Pfarrbezirk St. Kunibert Köwerich Bernhard Regnery, Elisabeth Winnebeck
Pfarrbezirk St. Maternus Thörnich Vera Blesius, Marlies Hess
Pfarrbezirk St. Agritius Detzem Irmtrud Hoffmann, Katharina Wallrad
Die Wahl wird als Briefwahl durchgeführt – die entsprechenden Unterlagen werden in Kürze den Wahlberechtigten zugestellt werden.
Haushaltsplan 2026:
Mit Sitzung vom 16.12.2025 hat die Verbandsvertretung des Kirchengemeindeverbandes Pastoraler Raum Schweich den Haushaltsplan 2026 beschlossen. Der Plan liegt in der Zeit vom 02.01. – 19.01.2026 zur Kenntnisnahme während der Öffnungszeiten des Büros des Pastoralen Raums Schweich aus. Darüber hinaus kann auch eine Einsichtnahme individuell vereinbart werden.
Pfarrgemeinderatswahl 2026
Pfarrgemeinderatswahl der Pfarrei
St. Laurentius An der Römischen Weinstraße bis zum 08.02.2026:
Die Wahl findet als Briefwahl bis zum 08.02.2026, 15 Uhr statt. Wahlbriefe können in folgenden Wahllokalen abgegeben bzw. in die Wahlurnen eingeworfen werden:
• in allen bisherigen Pfarrkirchen
(die Kirchen sind täglich geöffnet)
• zu den Öffnungszeiten in den Kindergärten in
Mehring, Leiwen, Trittenheim und Klüsserath
• in den Pfarrbüros in Mehring und Leiwen
(Abgabe zu den Öffnungszeiten; Briefkasteneinwurf jederzeit)
Pfarreiengemeinschaft Mehring wird am 01.01.2026
"St. Laurentius an der Römischen Weinstraße"
Die Dekrete zur Aufhebung der Pfarreiengemeinschaft bzw. des Kirchengemeindeverbandes, zur Aufhebung der Pfarreien bzw. Pfarrvikarien und Kirchengemeinden und das Dekret zur Errichtung der neuen Pfarrei und Kirchengemeinde:
